Zweites Vorstellungsgespräch – Warum dies keine Zusage bedeutet

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Das Vorstellungsgespräch wird in erster Linie durchgeführt, um den Bewerber näher kennenzulernen und herauszufinden, ob der Bewerber zu der ausgeschriebenen Stelle und dem Unternehmen passt. Insofern werden in einem Vorstellungsgespräch der bisherige Werdegang, das fachliche Profil des Bewerbers, seine Kenntnisse und Fähigkeiten, seine beruflichen Ziele aber auch seine Persönlichkeit, seine Arbeitshaltung sowie seine Interessen thematisiert und sein Erscheinungsbild sowie sein Auftreten begutachtet. Letztlich geht es bei dem Vorstellungsgespräch also darum, in Erfahrung zu bringen, ob der Bewerber den Anforderungen, die die ausgeschriebene Tätigkeit und das Unternehmen an ihn stellen, gerecht werden kann. Zeitgleich gibt das Vorstellungsgespräch aber auch dem Bewerber die Möglichkeit, das Unternehmen näher kennenzulernen und herauszufinden, ob und inwieweit sich die Konditionen mit seinen Vorstellungen decken.

Vor allem größere Unternehmen führen ein zweites Vorstellungsgespräch durch

Insbesondere bei großen Unternehmen und Konzernen oder wenn es um verantwortungsvollere Positionen geht, werden Vorstellungsgespräche häufig in zwei Runden durchgeführt. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden zunächst alle die Bewerber ausgewählt, die grundsätzlich als geeignete Kandidaten in Frage kommen. Diese Bewerber werden dann zu einem ersten Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem ersten Vorstellungsgespräch werden dann meist grundlegende Dinge wie die Berufserfahrung, die Kenntnisse und Fähigkeiten oder die Rahmenbedingungen besprochen. Zudem geht es um die Persönlichkeit des Bewerbers und es wird abgeklärt, ob der Bewerber auch als Person zu der angestrebten Tätigkeit und in das Team passt. Anhand der Erkenntnisse aus den ersten Vorstellungsgesprächen wird dann eine weitere Auswahl getroffen und alle Bewerber, die nach wie vor geeignet erscheinen, werden zu einem zweiten Vorstellungsgespräch eingeladen.

Die Einladung zu einem zweiten Vorstellungsgespräch ist noch keine Zusage

EinladungWährend das erste Vorstellungsgespräch häufig von Mitarbeitern der Personalabteilung geführt wird, lernt der Bewerber im zweiten Vorstellungsgespräch üblicherweise weitere Personen kennen, die an der Entscheidung beteiligt sind. Dies können beispielsweise der direkte Vorgesetzte, ein Abteilungsleiter, ein Mitarbeiter aus der jeweiligen Abteilung, der Geschäftsführer oder ein Vertreter des Betriebsrates sein. In dem zweiten Vorstellungsgespräch werden die Themen aus dem ersten Vorstellungsgespräch vertieft und detaillierter besprochen. Allerdings wäre es ein großer Fehler, anzunehmen, alle wichtigen Argumente, die für eine Einstellung des Bewerbers sprechen, wären bereits gesagt worden und müssten nun nicht noch einmal wiederholt werden. Zudem ist die Einladung zu einem zweiten Vorstellungsgespräch keineswegs gleichbedeutend mit einer sicheren Zusage.

Auch im zweiten Vorstellungsgespräch geht es darum, die Gesprächspartner von sich zu überzeugen. In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass der positive Eindruck, der den Gesprächspartnern aus dem ersten Vorstellungsgespräch in Erinnerung geblieben ist, bestätigt werden muss, während die neu hinzugekommenen Gesprächspartner auf den gleichen Wissenstand gebracht und ebenfalls von der persönlichen Eignung und dem ernsthaften Interesse überzeugt werden müssen. Insofern sollte der Bewerber genauso souverän und überzeugend auftreten wie im ersten Gespräch, seine wichtigsten Argumente wiederholen und seinen konkreten Nutzen für das Unternehmen in den Vordergrund stellen. Dabei kann der Bewerber jedoch durchaus auf das erste Gespräch verweisen und beispielsweise andeuten, welche Aussagen ihn besonders davon überzeugt haben, dass er gerade diese Stelle in eben diesem Unternehmen antreten möchte.

Im zweiten Gespräch werden zudem auch die Konditionen für die Berufstätigkeit genauer besprochen. Dabei sind Themen wie Urlaub, Arbeitszeiten, Gehalt oder Sonderleistungen natürlich wichtig, aber der Bewerber sollte diese Punkte erst gegen Ende des Gespräches klären und mehr Energie für eine überzeugende und informative Darstellung seines Kompetenzprofils verwenden.