Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
In einem Vorstellungsgespräch geht es vor allem darum, den Bewerber als Person kennenzulernen. Das bedeutet, das Unternehmen möchte vor allem wissen, ob der Bewerber als Mensch zu dem Unternehmen passt, denn sein fachliches Profil ist durch die Bewerbungsunterlagen weitestgehend bekannt. Insofern spielen in einem Vorstellungsgespräch neben dem beruflichen Können vor allem die Persönlichkeit, die Motivation und die Leistungsbereitschaft des Bewerbers die zentralen Rollen.
Nun ist es jedoch so, dass es im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen eine Art Fragenkatalog gibt, aus dem die meisten Fragen entnommen werden. Generell gibt es nämlich nur eine begrenzte Anzahl an Fragen, die dem Personaler genau die Informationen liefern, die er benötigt, um sich ein Bild vom Bewerber machen und seine Persönlichkeit und seine Motivation einschätzen können. Insofern kann sich der Bewerber durchaus auf die typischen Fragen vorbereiten und sich Antworten hierfür zurechtlegen. Wichtig dabei ist aber, dass der Bewerber seine Antworten tatsächlich nur zurechtlegt, denn Antworten, die auswendig gelernt klingen, wirken meist wenig überzeugend und führen oft zu Rückfragen.
Neben einer ausgiebigen Recherche über das Unternehmen, die Branche und die Stelle sowie einer aussagekräftigen Selbstpräsentation, die die wichtigsten Qualitäten des Bewerbers abgestimmt auf die angestrebte Stelle aufzeigt, sollte sich der Bewerber vor allem mit den eher unangenehmen Fragen beschäftigen, die auf ihn zukommen können. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Fragen, die den Bewerber verunsichern, provozieren oder eine Stresssituation auslösen sollen. Die Absicht bei diesen Fragen besteht darin, herauszufinden, wie souverän der Bewerber auftritt und wie ausgeprägt seine Kommunikations- und Argumentationsfähigkeiten sind. Generell ist wichtig, dass sich der Bewerber nicht aus dem Konzept bringen lässt und zwar ehrlich antwortet, aber versucht, nicht zu viel preiszugeben und der Antwort einen positiven und kompetenten Charakter zu geben.
Zu den typischen unangenehmen Fragen aus dem Fragenkatalog für Vorstellungsgespräche gehören beispielsweise die folgenden Fragen:
1. Was haben Sie zu bieten, das Sie besser macht als andere Bewerber?
Diese bewusst provozierende Frage sollte den Bewerber nicht dazu verleiten, andere Bewerber beurteilen zu wollen oder sich gar negativ über sie äußern. Der Bewerber sollte vielmehr mit einem Lächeln verdeutlichen, dass er nicht weiß, welche Qualitäten seine Mitbewerber mitbringen, und auf sein eigene Qualitäten eingehen.
2. Welche Tätigkeiten liegen Ihnen gar nicht und welche Aspekte Ihres Berufes stören Sie gelegentlich?
Bei dieser Frage geht es darum, die Haltung des Bewerbers gegenüber seiner Arbeit und seinem Arbeitgeber auszuloten. Insofern sollte der Bewerber hier keinesfalls angeben, dass er beispielsweise ungern Wochenenddienste oder Nachtschichten übernimmt, auf Überstunden gerne verzichten kann oder ihn Routineaufgaben langweilen. Dennoch sollte der Bewerber hier weitestgehend ehrlich antworten, seine Antwort allerdings abmildern, indem er beispielsweise angibt, dass Routinearbeiten zwar zu seinem Job gehören und er diese sorgfältig erledigt, ihn andere Tätigkeiten aber eher reizen.
3. Gab es mit Ihrem letzten Arbeitgeber Probleme oder warum wollen Sie das Unternehmen schon nach einer so kurzen Zeit wieder verlassen?
Sehr wichtig ist, sich niemals zu negativen Aussagen über frühere Arbeitgeber oder Kollegen hinreißen zu lassen. Der Bewerber sollte vielmehr argumentieren, dass er nach einer Aufgabe sucht, die für ihn eine neue Herausforderung darstellt, eine solche Aufgabe oder Position bei seinem jetzigen Arbeitgeber jedoch auch langfristig nicht vorgesehen ist.
4. Sie sehen, wie ein befreundeter Kollege etwas stiehlt. Wie reagieren Sie?
Bei dieser Frage geht es um den Konflikt zwischen Loyalität und Teamgeist. Grundsätzlich sollte der Bewerber nicht den Eindruck vermitteln, dass Freundschaft und Kollegialität durchaus rechtfertigen können, auch einmal ein Auge zuzudrücken. Der Bewerber sollte vielmehr versuchen, aufzuzeigen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten wie ein Diebstahl nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen, allerdings immer auch differenziert werden sollte, was weshalb gestohlen wurde.