Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Das Deckblatt gehört zu den Bestandteilen einer Bewerbungsmappe, die enthalten sein können, aber nicht unbedingt enthalten sein müssen. Das bedeutet, der Bewerber kann ein Deckblatt verwenden, um seine Bewerbungsmappe optisch aufzuwerten und abzurunden, genauso gut kann er es aber auch weglassen, wenn es keinen wirklichen Mehrwert für seine Bewerbungsmappe hat. Geteilte Meinungen zum Deckblatt gibt es auch unter den Personalern. Während einige Personaler ein Deckblatt als sehr angenehm empfinden, weil es einen schnellen Überblick über die wichtigsten Informationen zu der Bewerbung und dem Bewerber vermittelt, empfinden es andere Personaler als schlichtweg überflüssig.
Insofern sollte der Bewerber für sich entscheiden, wie sinnvoll ein Deckblatt für seine Bewerbungsmappe ist. Bietet der Lebenslauf ausreichend Platz für ein ansprechendes Bewerbungsfoto und ist die Bewerbung bereits gut strukturiert und in sich stimmig, kann er auf das Deckblatt verzichten. Gleiches gilt, wenn der Bewerber eine dreiteilige Bewerbungsmappe verwendet, denn hier würde das Deckblatt wichtige Bewerbungsunterlagen unnötigerweise verdecken. Verwendet der Bewerber jedoch eine einfache Bewerbungsmappe oder wird sein Lebenslauf übersichtlicher, wenn er Elemente daraus auf seinem Deckblatt platziert, kann ein Deckblatt durchaus sinnvoll sein.
Kreative Vorlage für das Deckblatt
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Die Gestaltung des Deckblatts ist reine Geschmacksache
Der Bewerber kann nicht nur selbst entscheiden, ob er überhaupt ein Deckblatt verwenden möchte, sondern hat auch bei der Gestaltung weitestgehend freie Hand. Im Unterschied zum Anschreiben und zum Lebenslauf gibt es für das Deckblatt keine Normvorschriften, die regeln, wie ein Deckblatt auszusehen hat oder welche Elemente es enthalten muss. Möglich auf dem Deckblatt sind grundsätzlich die folgenden Bestandteile:
- eine Überschrift, die erläutert, auf welche Stelle sich die Bewerbung bezieht
- das Bewerbungsfoto
- die Kontaktdaten des Bewerbers
- das Kurzprofil des Bewerbers
- die persönlichen Daten des Bewerbers
- ein Zitat, ein Sinnspruch oder der Leitspruch des Bewerbers
- ein Anlagenverzeichnis
Kreativität ist erlaubt, aber in Maßen
Auch wenn es keine strengen formalen Richtlinien für die Gestaltung des Deckblattes gibt, so sollte der Bewerber doch einige grundlegende Tipps berücksichtigen.
1.) Insgesamt muss die Bewerbung ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Verwendet der Bewerber eine Vorlage für sein Anschreiben und seinen Lebenslauf, sollte er diese Vorlage auch bei seinem Deckblatt anwenden. Arbeitet er beispielsweise mit senkrechten oder waagegerechten Strichen, Rahmen oder anderen grafischen Elementen, können und sollten sich diese auch auf seinem Deckblatt wiederfinden. Gleiches gilt für die Schriftart. Auch die Schriftart sollte bei allen Bewerbungsunterlagen identisch sein, wobei sich auf dem Deckblatt eine etwas größere Schriftgröße empfiehlt.
2.) Für das Deckblatt gilt wie für die übrigen Bewerbungsunterlagen, dass es übersichtlich sein muss. Das bedeutet, der Bewerber sollte seine Informationen so platzieren, dass der Leser diese mit einem Blick erfassen kann.
3.) Das Deckblatt muss nicht nur zum Rest der Bewerbung, sondern auch zu der angestrebten Tätigkeit passen. In kreativen Berufen sind etwas ausgefallenere Bewerbungsunterlagen zwar durchaus möglich, allerdings sollte der Bewerber grundsätzlich auf zu viele oder zu bunte Farben, schwer lesbare Schriften oder zu viele Grafiken verzichten.
4.) Gut beraten ist der Bewerber, wenn er sein Deckblatt als eine Art Visitenkarte versteht. Das bedeutet, das Deckblatt sollte alle die Informationen enthalten, die einen ersten Überblick über den Bewerber vermitteln, aber nicht so gestaltet sein, dass das Design von den Informationen ablenkt oder diese gar überdeckt.