Aktualisiert am 4. Januar 2022 von Ömer Bekar
Schreibt ein Unternehmen eine Stelle aus, gehen teils mehrere hundert Bewerbungen von Mitbewerbern ein, die die gestellten Anforderungen alle mehr oder weniger gut erfüllen können. Umso wichtiger ist es daher, sich aus der Masse der Bewerbungen hervorzuheben und schon auf den ersten Blick den Eindruck zu vermitteln, dass es interessant und lohnenswert sein könnte, sich näher mit der eingereichten Bewerbungsmappe zu beschäftigen. Eine Möglichkeit hierzu bietet sich durch das Deckblatt der Bewerbung. Das Deckblatt eröffnet die Bewerbungsmappe als Titelseite und ist gleichzeitig eine Art Visitenkarte des Bewerbers. Das bedeutet, durch das Deckblatt steht dem Bewerber eine ganze DIN A4-Seite zur Verfügung, auf der er dem Empfänger in kompakter und übersichtlicher Form aufzeigen kann, wer er ist und worum es in der Bewerbung geht.
Ein Schema gibt es für das Deckblatt strenggenommen nicht
Grundsätzlich ist das Deckblatt kein Pflichtbestandteil der Bewerbung, sondern lediglich ein freiwilliger Zusatz. Insofern gibt es für das Deckblatt auch keine strengen formalen Vorschriften, wie dies beim Anschreiben oder beim Lebenslauf der Fall ist. Dies gilt allerdings nicht nur für die Gestaltung selbst, sondern auch für die Inhalte, die auf dem Deckblatt präsentiert werden. Auch hier bleibt es dem Bewerber selbst überlassen, welche Bestandteile er auf seinem Deckblatt integriert, so dass es letztlich kein vorgegebenes Muster für das Deckblatt der Bewerbung gibt, an das sich der Bewerber halten muss. Es gibt zwar einige typische Elemente, die sich auf vielen Deckblättern finden, welche dieser Elemente der Bewerber auf seinem Deckblatt präsentiert und welche Reihenfolge er hierfür wählt, bleibt jedoch tatsächlich seinem Geschmack überlassen. Um seiner Bewerbung eine persönliche und individuelle Note zu verleihen und sie dabei optisch aufzuwerten, ist auf dem Deckblatt grundsätzlich die Darstellung aller oder einiger der folgenden Bestandteile möglich:
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1.) Überschrift. Der Titel der Bewerbungsmappe sollte aussagekräftig sein und verdeutlichen, worum es in der Bewerbung geht. Überschriften wie “Bewerbung” oder “Bewerbungsunterlagen” sind weniger empfehlenswert, denn dass dem Personaler eine Bewerbung vorliegt, ist offensichtlich. Besser ist daher, den Bezug zur Stelle oder dem Unternehmen herzustellen, indem der Bewerber seine Bewerbung mit “Bewerbung als (Berufsbezeichnung wie in der Stellenanzeige)” oder “Bewerbungsunterlagen für (Name der Firma)” tituliert. Möglich ist jedoch auch, den eigenen Namen als Überschrift einzusetzen.
2.) Bewerbungsfoto. Das Bewerbungsfoto sollte mindestens Passbildgröße haben, darf auf dem Deckblatt allerdings durchaus auch etwas größer sein. Wichtig ist jedoch ein hochwertiges Bild, das einen sympathischen Bewerber zeigt, denn das Foto ist das erste Element, das der Empfänger sieht. Ob der Bewerber ein Farbfoto wählt oder sich für ein oft eleganter wirkendes Schwarz-Weiß-Foto entscheidet, bleibt seinem Geschmack überlassen. Schwarz-Weiß-Fotos sind allerdings seltener und damit auffälliger.
3.) Kontaktdaten. Seine Kontaktdaten sollte der Bewerber auf jeden Fall auf das Deckblatt platzieren. Zu den Kontaktdaten gehören der Name sowie die vollständige Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Verwendet der Bewerber seine Kontaktdaten als Briefkopf im Anschreiben und im Lebenslauf, sollte er dies auch auf dem Deckblatt beibehalten.
4.) Kompetenzprofil. Ungewöhnlich, aber möglich ist, ein Kurzprofil auf dem Deckblatt zu präsentieren. Hierzu kann der Bewerber seine Berufsbezeichnung oder seinen Titel angeben und seine wichtigsten Kompetenzen stichwortartig auflisten.
5.) Angaben zur Person. Um Platz im Lebenslauf zu sparen, kann der Bewerber seine Kontaktdaten mit seinen persönlichen Daten in Form von Geburtstag, Geburtsort und Familienstand ergänzen.
6.) Motto. Interessant wirkt es, wenn der Bewerber ein Zitat, einen Sinnspruch oder sein Motto auf dem Deckblatt platziert. Allerdings muss ein Zitat als Zitat erkennbar sein und natürlich zu der Position und der Branche passen.
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7.) Inhaltsverzeichnis. Bei umfangreicheren Unterlagen kann es außerdem sinnvoll sein, ein Inhaltsverzeichnis anzugeben. Allerdings setzt ein Anlagenverzeichnis voraus, dass sich wirklich umfangreiche Unterlagen in der Mappe befinden, ansonsten ist ein Inhaltsverzeichnis überflüssig.