Aktualisiert am 17. Juni 2020 von Ömer Bekar
Zunächst ist ein Deckblatt nichts anderes als das Blatt, das die erste Seite einer Ansammlung von Blättern oder Dokumenten darstellt. Insofern findet sich das Deckblatt beispielsweise als oberstes Blatt in einem Schnellhefter oder einem Aktenordner, als Titelseite von einer Zeitung oder einer Zeitschrift oder als Deckel eines Buches. Daneben gibt es das Deckblatt auch im Zusammenhang mit Bewerbungen, wo es die erste Seite der Bewerbungsmappe ist.
Das Deckblatt der Bewerbungsmappe ist ein freiwilliger Zusatz
In der Bewerbungsmappe ist das Deckblatt kein Pflichtbestandteil, sondern lediglich ein freiwilliger Zusatz. Der Bewerber kann somit selbst entscheiden, ob er seiner Bewerbung ein solches Titelblatt beifügen möchte oder ob nicht. Fachleute sind bei dem Deckblatt geteilter Meinung. So gibt es viele Personaler, die ein Deckblatt begrüßen, weil es die Bewerbungsmappe optisch aufwertet, auf die folgenden Unterlagen einstimmt und ermöglicht, beispielsweise die Kontaktdaten des Bewerbers schnell und einfach zu finden. Andere Personaler hingegen halten das Deckblatt schlichtweg für überflüssig, denn die Angaben, die das Deckblatt enthält, können ebenso auch im Lebenslauf und im Anschreiben platziert werden. Insofern sollte sich der Bewerber überlegen, ob das Deckblatt seine Bewerbungsmappe tatsächlich aufwertet und einen echten Mehrwert für sie hat. Ist der Lebenslauf des Bewerbers beispielsweise nur recht kurz und würde das Blatt ohne Kontaktdaten und Bewerbungsfoto leer wirken, sollte er besser auf das Deckblatt verzichten.
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Das Deckblatt ist nicht an strenge formale Richtlinien gebunden
Im Unterschied zum Anschreiben und zum Lebenslauf gibt es für das Deckblatt keine strengen formalen Vorschriften. Der Bewerber kann das Deckblatt somit ganz nach seinem persönlichen Geschmack gestalten und kann auch frei entscheiden, welche Informationen er auf dem Deckblatt präsentiert. Insgesamt muss das Deckblatt allerdings zu den übrigen Bewerbungsunterlagen passen, so dass es ratsam ist, ein ähnliches Layout und die gleiche Schrift zu verwenden wie im Anschreiben und im Lebenslauf. Außerdem sollte auch das Deckblatt übersichtlich bleiben, also nicht zu überladen wirken. Mögliche Bestandteile, die das Deckblatt dabei enthalten kann, sind die folgenden:
- Überschrift. Prinzipiell sollte das Deckblatt immer eine Überschrift haben. Sinnvoll dabei ist, die Überschrift so zu wählen, dass der Empfänger sofort weiß, worum es in der Bewerbung geht. Der Bewerber kann also den Betreff aus seinem Anschreiben aufgreifen und beispielsweise schreiben „Bewerbung als (Berufsbezeichnung wie in der Stellenanzeige)“. Nur die Worte Bewerbung oder Bewerbungsunterlagen als Überschrift zu verwenden, ist zwar ebenfalls möglich, allerdings ist offensichtlich, dass es sich um die Bewerbungsunterlagen handelt und die Überschrift damit letztlich überflüssig. Daneben kann der Bewerber auch seinen Namen und seine Berufsbezeichnung oder seinen Titel als Überschrift einsetzen.
- Bewerbungsfoto. Da das Deckblatt mehr Platz bietet als der Lebenslauf, kann das Bewerbungsfoto auch in einem größeren Format auf dem Deckblatt platziert werden. Ob der Bewerber sein Foto mittig oder seitlich anbringt, bleibt seinem Geschmack überlassen.
- Kontaktdaten. Auf dem Deckblatt sollten die Kontaktdaten übersichtlich dargestellt werden. Zu den Kontaktdaten gehören der Name, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Sofern die Kontaktdaten nicht als Kopfzeile verwendet werden, werden sie im Lebenslauf dann nicht mehr wiederholt.
- Persönliche Daten. Neben den Kontaktdaten kann der Bewerber auch die Angaben zu seiner Person auf dem Deckblatt platzieren. Hierzu gehören sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und sein Familienstand. Dadurch kann er mehr Platz in seinem Lebenslauf schaffen, weil auch diese Angaben dort dann nicht noch einmal aufgeführt werden.
- Anlagenverzeichnis. Abschließend kann auch ein Anlagenverzeichnis auf dem Deckblatt untergebracht werden. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Bewerber mehrere Zeugnisse, Referenzen oder besondere Nachweise wie Arbeits- und Handschriftenproben beilegt. Ansonsten reicht es völlig aus, im Anschreiben auf die Anlagen zu verweisen.