Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Ist in einer Stellenanzeige von einer Bewerbung mit den üblichen Unterlagen die Rede, sind damit immer ein Anschreiben sowie eine vollständige Bewerbungsmappe gemeint. In eine vollständige Bewerbungsmappe gehören der Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse sowie alle weiteren stellenrelevanten Nachweise wie beispielsweise Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen oder Referenzen. Neben diesen Pflichtbestandteilen kennt die Bewerbungsmappe mit dem Deckblatt jedoch auch einen freiwilligen Zusatz, der nicht zwingend erforderlich ist, jedoch durchaus vorteilhaft sein kann.
Das Deckblatt in der Bewerbungsmappe erfüllt mehrere Funktionen. Zum einen ist es die Titelseite der Bewerbung und gibt ihr damit den passenden Rahmen. Zum anderen hilft es dem Empfänger dabei, sich einen schnellen Überblick darüber zu verschaffen, wer sich um welche Position bewirbt und mit welchen Inhalten die Mappe ausgestattet ist. Daneben ist das Deckblatt ein gestalterisches Element, das dem Bewerber ermöglicht, seine Bewerbung optisch aufzuwerten, sein Gesamtkonzept zu unterstreichen und sich von den anderen Bewerbern abzugrenzen.
Ein großer Vorteil des Deckblattes liegt dabei darin, dass es keinen so strengen Anforderungen unterliegt wie beispielsweise das Anschreiben. Das bedeutet, der Bewerber kann bei seinem Deckblatt kreativ werden und es so gestalten, wie es seiner Meinung nach am besten zu seiner Bewerbung passt und am vorteilhaftesten aussieht. Dennoch gelten auch für das Deckblatt gewisse Grundregeln, nämlich die Regeln, die allgemein für alle Bewerbungsunterlagen gelten.
1.) Das Deckblatt muss professionell aussehen. Das Deckblatt gibt der Bewerbung als Titelseite einen passenden Rahmen und bestimmt maßgeblich, wie der erste Eindruck ausfällt. Daher ist wichtig, dass das Deckblatt ebenso sorgfältig erstellt wird wie die übrigen Bewerbungsunterlagen. Rechtschreib- oder Tippfehler haben auf dem Deckblatt ebenso wenig zu suchen wie Druckfehler, Flecken oder Knicke. Zudem sind auch grelle, bunte und schrille Farben ebenso tabu wie unleserliche Schriften.
2.) Das Deckblatt darf nicht zu überfüllt wirken. Der Bewerber kann auf seinem Deckblatt verschiedene Inhalte unterbringen. Hierzu gehören beispielsweise ein aussagekräftiger Titel, seine Kontaktdaten, das Bewerbungsfoto, ein Inhaltsverzeichnis, ein passendes Zitat oder sein Kurzprofil. Insgesamt muss das Deckblatt jedoch übersichtlich bleiben. Ein Ziel des Deckblattes liegt darin, die Bewerbungsmappe angenehm zu eröffnen, indem der Leser nicht unmittelbar mit dem kompakten und informationsreichen Lebenslauf konfrontiert wird, sondern zunächst mit einem ansprechend gestalteten Blatt mit überschaubaren Inhalten.
3.) Das Deckblatt muss einen konkreten Nutzen haben. Das Deckblatt sollte nicht nur nett aussehen, sondern muss auch nützlich sein. Daher ist es beispielsweise wenig sinnvoll, als Titel das Wort Bewerbung einzusetzen, denn dass eine Bewerbung vorliegt, ist offensichtlich. Besser ist daher, die Betreffzeile des Anschreibens als Titel zu verwenden, damit der Leser sofort weiß, auf welche Stelle sich die Bewerbung bezieht.
4.) Das Deckblatt muss zu den übrigen Unterlagen passen. Das Deckblatt muss optisch eine Einheit mit dem Anschreiben und dem Lebenslauf bilden. Das bedeutet, der Bewerber sollte sich für ein einheitliches Layout mit der gleichen Schriftart und identischen grafischen Elementen für alle seine Bewerbungsunterlagen entscheiden.
5.) Das Deckblatt muss der Position und dem Unternehmen gerecht werden. Für die gesamte Bewerbung gilt, dass sie das Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle berücksichtigen muss. Wie viel Kreativität bei der Gestaltung erlaubt ist, hängt also letztlich davon ab, wie modern und innovativ oder klassisch und konservativ die Branche ist.
6.) Das Deckblatt muss die Bewerbung aufwerten. Das Deckblatt sollte die Bewerbung erst so richtig rund und in sich stimmig machen. Ist die Bewerbung auch ohne das Deckblatt schon so gut strukturiert und ansprechend, dass ein Deckblatt eigentlich nicht mehr notwendig ist, sollte der Bewerber darauf verzichten. Gleiches gilt, wenn er eine mehrteilige, aufklappbare Bewerbungsmappe verwendet, denn in einer solche Mappe kann das Deckblatt nirgends sinnvoll eingeordnet werden.