Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Bittet ein Unternehmen in seiner Stellenanzeige um die Zusendung der üblichen Bewerbungsunterlagen, ist damit immer eine vollständige Bewerbungsmappe gemeint, die neben dem Lebenslauf alle stellenrelevanten Zeugnisse und Nachweise enthält. Zudem gehört das Anschreiben zu den üblichen Bewerbungsunterlagen, wobei das Anschreiben nicht in die Bewerbungsmappe eingeordnet wird, sondern der Bewerbung nur lose beigelegt wird. Das Deckblatt ist zwar ebenfalls ein Bestandteil der Bewerbungsunterlagen, allerdings gehört es zu den freiwilligen Zusätzen, die der Bewerber nicht unbedingt beilegen muss. Er kann also selbst entscheiden, ob er seine Bewerbungsmappe mit einem Deckblatt eröffnen möchte oder ob nicht.
Bei Personalern ist das Deckblatt nicht immer beliebt
Personaler haben unterschiedliche Meinungen zum Deckblatt. Die eine Hälfte wertet das Deckblatt als sinnvolle und nützliche Ergänzung, weil es schon auf den ersten Blick vermittelt, wer sich um welche Position bewirbt. Zudem empfinden sie es als recht angenehm, nicht schon unmittelbar nach dem Aufschlagen der Bewerbungsmappe mit den kompakten und umfangreichen Daten und Fakten des Lebenslaufes konfrontiert zu werden. Die andere Hälfte hingegen sieht das Deckblatt als überflüssiges Blatt, das Angaben enthält, die an anderer Stelle genauso gut untergebracht sind. Für den Bewerber bedeutet das, dass er selbst entscheiden muss, wie sinnvoll und nützlich ein Deckblatt für seine Bewerbung ist.
Die Kriterien für ein Deckblatt
Nun stellt sich jedoch die Frage, welche Kriterien der Bewerber bei seiner Entscheidung zugrunde legen sollte. Vereinfacht ausgedrückt macht ein Deckblatt immer dann Sinn, wenn es nützliche Zusatzinformationen enthält und die Bewerbungsmappe optisch aufwertet. Konkret bedeutet das, dass ein Deckblatt sinnvoll ist, wenn
- es das Gesamtkonzept unterstreicht und der Bewerbungsmappe damit den letzten Schliff gibt.
- es sich positiv auf den Lebenslauf auswirkt. Platziert der Bewerber sein Bewerbungsfoto, seine Kontaktdaten und eventuell auch seine persönlichen Daten oder sein Kompetenzprofil auf dem Deckblatt, kann der eingesparte Platz zu einer übersichtlicheren und kompakteren Gliederung seines Lebenslaufes beitragen.
- sich der Bewerber auf diese Weise von anderen Bewerbern abgrenzen kann. Ein ansprechend gestaltetes Deckblatt kann in der Masse der Bewerbungen auffallen und das Interesse des Personalers wecken. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bewerber eher ungewöhnliche Elemente auf seinem Deckblatt platziert, beispielsweise ein passendes Zitat oder auch sein Kurzprofil und seine stellenrelevanten Kernkompetenzen.
Liefert das Deckblatt jedoch keine zusätzlichen Informationen oder würde es wie in einer aufklappbaren Bewerbungsmappe deutlich wichtigere Bewerbungsunterlagen verdecken, sollte der Bewerber auf ein Deckblatt verzichten.
Die Grundregeln für das Deckblatt
Formal gibt es keine festgelegten Vorschriften für das Deckblatt, so dass der Bewerber durchaus kreativ werden kann. Dennoch sollte er dabei die Grundregeln beachten, die auch für die übrigen Bewerbungsunterlagen gelten. Für das Deckblatt bedeutet das, dass es
- übersichtlich und lesefreundlich gestaltet werden und keinesfalls überfüllt wirken sollte.
- optisch eine Einheit mit dem Lebenslauf und dem Anschreiben bilden und sich harmonisch in die Bewerbungsmappe einfügen sollte.
- zu der angestrebten Position und dem Unternehmen passen muss.
- keine zu grellen und zu bunte Farben, zu kreative Schriften oder zu viele grafische Elemente enthalten sollte.
- mit einem Bewerbungsfoto in angemessener Größe ausgestattet sein sollte. Ein zu kleines Bild wirkt auf dem Blatt verloren, ein zu großes Bild kann jedoch schnell überheblich wirken.