Die 4 Anforderungen der Bewerbungsmappen

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Bewerbungsmappen

Bewerbungsmappen sind im Grunde genommen eine Kombination aus Visitenkarte und Werbeprospekt. So reicht ein Bewerber seine Bewerbungsmappe ein, um sich auf diese Weise vorzustellen, seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen aufzuzeigen und das Interesse des Lesers zu wecken. Die Absicht, die der Bewerber dabei verfolgt, besteht darin, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten.

Einige Unterlagen müssen Bewerbungsmappen beinhalten, andere Unterlagen sind freiwillige Zusätze

1.) Insofern enthält eine Bewerbungsmappe grundsätzlich alle die Unterlagen, die notwendig sind, damit der Bewerber sich und seine Qualitäten präsentieren kann. Hierzu gehören immer das Bewerbungsanschreiben, der Lebenslauf sowie Zeugniskopien und Arbeitsnachweise. In Deutschland ist es trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes außerdem nach wie vor Standard, der Bewerbung ein Bewerbungsfoto beizulegen. Dieses Foto sollte die Entscheidung des Personalers zwar nicht beeinflussen, ist jedoch für den Bewerber sehr hilfreich, um der Bewerbung eine persönliche Note zu geben. Zudem kann ein qualitativ hochwertiges Bild, das einen sympathisch wirkenden Bewerber zeigt, weitere positive Rückschlüsse auf die Persönlichkeit zulassen.

2.) Daneben gibt es jedoch noch weitere Unterlagen, die eine Bewerbungsmappe als freiwillige Zugaben beinhalten kann. Hierzu gehören das Deckblatt sowie die sogenannte Dritte Seite. Das Deckblatt leitet die Bewerbungsmappe ein und ist letztlich mit dem Cover eines Buches vergleichbar. Es enthält Angaben, die darauf hinweisen, um was in der Bewerbung geht, beispielsweise die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle oder eine Aufstellung der folgenden Inhalte. Außerdem befinden sich auf dem Deckblatt Angaben, die ansonsten im Lebenslauf stehen. Hierzu gehören das Bewerbungsfoto sowie die Kontaktdaten des Bewerbers. Die Dritte Seite entspricht einem Motivationsschreiben. Der Bewerber stellt sich ausführlicher vor und formuliert seine persönlichen Beweggründe für die Bewerbung. Vor allem für die Dritte Seite gilt jedoch, dass sie nur dann Sinn macht, wenn der Bewerber neue Erkenntnisse und zusätzliche Informationen vermitteln kann. Würde der Bewerber lediglich seinen Lebenslauf zitieren und die Gründe wiederholen, die bereits im Anschreiben stehen, sollte er auf die Dritte Seite besser verzichten.

Die Anforderungen an Bewerbungsmappen sind klar definiert

Neben den Inhalten kommt es jedoch auch auf eine ansprechende äußere Verpackung an, denn auch der optische Eindruck lässt Rückschlüsse auf die Arbeitseinstellung, die Haltung und die Arbeitsweise des Bewerbers zu. Daher sollte eine Bewerbungsmappe einige grundlegende Anforderungen erfüllen.

1) Die Bewerbungsmappe muss ansprechend und klar gegliedert sein. Der Leser sollte die Inhalte, die ihn interessieren, schnell finden und mit einem Blick erfassen können. Kein Personaler wird sich die Mühe machen, die Bewerbungsmappe mehrfach durchzublättern, nur um ein bestimmtes Zeugnis zu finden.

2) Der Lebenslauf sowie die Kopie werden immer eingeheftet, damit ein Durchblättern möglich ist, ohne dass sämtliche Unterlagen irgendwo auf dem Schreibtisch verstreut sind. Weniger beliebt sind jedoch Unterlagen, die in Klarsichthüllen verpackt und in einem Schnellhefter eingeordnet sind. Besser sind handelsübliche Klemmmappen oder richtige Bewerbungsmappen. Das Anschreiben wird jedoch nicht in die Bewerbungsmappe eingeheftet, sondern nur lose beigelegt.

3) Die Unterlagen müssen sauber und ohne Eselsohren oder Knicke sein. Gerne gesehen ist dabei hochwertiges Papier, sowohl für das Anschreiben und den Lebenslauf als auch für die Zeugniskopien.

4) Die beigelegten Zeugniskopien müssen in der Reihenfolge abgeheftet werden, wie sie im Lebenslauf benannt sind. Handelt es sich um einen gegenchronologischen Lebenslauf, wird das jüngste Zeugnis zuerst eingeheftet, bei einem chronologischen Lebenslauf kommt das älteste Zeugnis an erster Stelle. Zudem gilt, dass nur die Zeugnisse beigelegt werden müssen, die für die Stelle von Bedeutung sind. Ein Bewerber mit langjähriger Berufserfahrung benötigt beispielsweise das Zeugnis seines höchsten Abschlusses sowie seine Arbeitszeugnisse. Ein junger Bewerber hingehen, der seine Ausbildung erst kürzlich absolviert hat, sollte auch sein letztes Schulabschlusszeugnis beilegen. Dabei werden die Zeugnisse aber immer nur in Kopie verschickt, niemals im Original.