Alle Infos zum Deckblatt auf einem Blick

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Das Deckblatt ist kein Pflichtbestandteil einer Bewerbungsmappe, sondern ein Element, das der Bewerber freiwillig einsetzen kann, um seine Bewerbung optisch aufzuwerten. Für die Gestaltung eines Deckblattes gibt es im Unterschied zum Anschreiben oder zum Lebenslauf keine strengen formalen Richtlinien, allerdings gilt auch für das Deckblatt, das es zum Rest der Bewerbung passen muss und im Zweifel eher dezent gestaltet werden sollte.

Alles auf einem Blick

Welche Inhalte der Bewerber auf seinem Deckblatt integriert, bleibt grundsätzlich seinem eigenen Geschmack überlassen. Möglich sind jedoch die folgenden Bestandteile:

 

1.) Überschrift. Das Deckblatt sollte immer eine Überschrift tragen. Dabei kann der Bewerber Titel wie “Bewerbung” oder “Bewerbungsunterlagen” wählen, besser ist jedoch, auch die angestrebte Position in die Überschrift zu integrieren. Tituliert der Bewerber sein Deckblatt mit beispielsweise “Bewerbung als ___” oder “Bewerbung um eine Stelle im ___” weiß der Leser sofort, um welche Stelle es bei der Bewerbung geht.

2.) Bewerbungsfoto. Normalerweise wird das Bewerbungsfoto im rechten oberen Bereich des Lebenslaufes platziert. Wird jedoch ein Deckblatt verwendet, sollte sich das Bewerbungsfoto auf dem Deckblatt befinden. Auf diese Weise gewinnt der Bewerber Platz auf seinem Lebenslauf und da ein Deckblatt mehr Raum bietet als der Lebenslauf, kann auch ein Bewerbungsfoto in größerem Format verwendet werden.

3.) Kontaktdaten. Üblicherweise werden auf dem Deckblatt die Kontaktdaten bestehend aus dem vollständigen Namen, der Adresse, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse auf dem Deckblatt platziert. Die Kontaktdaten können dabei unterhalb des Fotos aufgeführt sein. Verwendet der Bewerber seine Kontaktdaten als Kopfzeile in seinem Anschreiben und seinem Lebenslauf, kann er diese Kopfzeile jedoch auch auf dem Deckblatt einsetzen, um auf diese Weise ein einheitliches Design beizubehalten.

4.) Inhaltsverzeichnis. Um den Leser einen schnellen Überblick zu ermöglichen, kann auch ein Inhaltsverzeichnis auf das Deckblatt eingefügt werden. Dazu werden jedoch nicht alle Elemente der Bewerbungsmappe einzeln aufgeführt, sondern in Gruppen eingeteilt, beispielsweise in Form von “Lebenslauf, Arbeits- und Schulzeugnisse, Qualifikationsnachweise, Arbeitsproben“. Ein Inhaltsverzeichnis ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Bewerbungsmappe mehrere Zeugnisse oder besondere Nachweise enthält. Besteht die Bewerbungsmappe lediglich aus dem Lebenslauf und wenigen Zeugnissen, kann der Bewerber auf die Inhaltsangabe verzichten.

Das Deckblatt ist die erste Seite der Bewerbungsmappe und hat die Aufgabe, auf die Bewerbung einstimmen und das Interesse daran zu wecken, auch die übrigen Unterlagen zu lesen. Daher ist zum einen wichtig, dass das Deckblatt zu den übrigen Bewerbungsunterlagen passt, also in einem ähnlichen Design wie das Anschreiben und der Lebenslauf gestaltet ist und auch mit der Farbe der Bewerbungsmappe harmoniert.

Zum anderen muss auch das Deckblatt übersichtlich und gut zu lesen sein. Sinnvoll ist daher, mit einer tabellarischen Anordnung zu arbeiten, die an das Layout des Lebenslaufes angelehnt ist. Werden im Lebenslauf beispielsweise Trennlinien eingesetzt, können diese auch auf dem Deckblatt übernommen werden. Die einzelnen Elemente des Deckblattes können dabei entweder mittig untereinander platziert werden oder der Bewerber kann das Deckblatt in zwei Spalten aufteilen. In diesem Fall kann er die Überschrift beispielsweise im oberen Bereich und die Kontaktdaten im unteren Bereich der rechten Spalte platzieren, das Bewerbungsfoto dann mittig in der linken Spalte.