Das Deckblatt und die grundsätzlichen Richtlinien

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Während für das Anschreiben und den Lebenslauf klare formale Anforderungen gelten, unterliegt das Deckblatt keinen strengen Vorgaben. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Deckblatt, ebenso wie beispielsweise auch die sogenannte Dritte Seite, zu den freiwilligen Zusätzen gehört, die sich nicht unbedingt in einer Bewerbungsmappe befinden müssen. Insofern kann der Bewerber sein Deckblatt so gestalten, wie dies seinem Empfinden nach optisch und inhaltlich am sinnvollsten ist.

Keine strengen Vorgaben, aber dennoch grundsätzliche Richtlinien

Auch wenn der Bewerber bei der Gestaltung seines Deckblattes zwar seiner Kreativität und Phantasie freien Lauf lassen kann, sollte er dennoch einige grundsätzliche Richtlinien beachten.

1.) Das Deckblatt muss übersichtlich sein. Daher ist es ratsam, die Inhalte tabellarisch anzuordnen und auf Fließtexte zu verzichten.

2.) Das Deckblatt muss zu den übrigen Bewerbungsunterlagen passen. Das Anschreiben, der Lebenslauf und das Deckblatt sollten optisch eine Einheit bilden. Daher sollte der Bewerber ein einheitliches Layout beibehalten und auch überall die gleiche Schriftart verwenden. Hat der Bewerber einen Briefkopf mit seinen Kontaktdaten entworfen oder Rahmen und Trennlinien integriert, sollte er diese auch auf seinem Deckblatt einsetzen.

3.) Das Deckblatt muss zu der angestrebten Position und dem Unternehmen passen. Wie die Bewerbung gestaltet wird, hängt immer davon ab, worum sich der Bewerber bewirbt. In einer klassisch- konservativen Branche wie dem Finanz- oder Versicherungswesen muss die Bewerbung klassisch-dezent sein, so dass hier allzu viel Kreativität unangemessen ist. In einer modernen und kreativen Branche wie beispielsweise der Werbebranche hingegen darf auch die Bewerbungsmappe etwas kreativer ausfallen.

4.) Das Deckblatt muss professionell wirken und darf nicht kitschig aussehen. Bunte und grelle Farben, ausgefallene Schriften, lustige Bilder oder farbiges Papier sind grundsätzlich weder beim Deckblatt noch bei anderen Bewerbungsunterlagen sinnvoll.

Die möglichen Bestandteile des Deckblattes

Das Deckblatt eröffnet die Bewerbungsmappe, ist also die erste Seite. Insofern hat das Deckblatt vier wesentliche Aufgaben. So informiert das Deckblatt den Empfänger darüber, worum es bei der Bewerbung geht, zudem vermittelt es einen ersten, kompakten Eindruck über den Bewerber. Außerdem soll das Deckblatt bewirken, dass die Bewerbung eine individuelle und persönliche Note hat und die Bewerbungsmappe sich dadurch von den übrigen Bewerbungen abhebt. Daneben soll das Deckblatt das Interesse des Empfängers an der Bewerbungsmappe wecken und ihn dazu animieren, sich näher damit zu beschäftigen. Um dies zu erreichen, kann der Bewerber unterschiedliche Informationen auf seinem Deckblatt vermitteln. Mögliche Bestandteile des Deckblattes sind dabei die folgenden:

  • Titel. Als Überschrift für seine Bewerbungsmappe kann der Bewerber den Bezug zu der angestrebten Position oder dem Unternehmen herstellen, indem er beispielsweise „Bewerbung als (Position wie in der Stellenanzeige) bei (Name des Unternehmens oder der Abteilung)“ schreibt. Dadurch wirkt das Deckblatt individuell erstellt und der Empfänger kann die Bewerbung unmittelbar zuordnen.
  • Bewerbungsfoto. Wird das Bewerbungsfoto nicht im Lebenslauf, sondern auf dem Deckblatt platziert, kann sich der Empfänger direkt buchstäblich ein Bild von dem Bewerber machen. Zudem gewinnt der Bewerber auf diese Weise Platz in seinem Lebenslauf. Als Bewerbungsfoto kann der Bewerber sowohl ein Farb- als auch ein Schwarzweiß-Foto verwenden. Letzteres ist eher selten und fällt daher mehr auf. Insgesamt sollte das Bewerbungsfoto auf dem Deckblatt allerdings auf keinen Fall kleiner sein als ein Passbild, da es sonst auf dem Blatt zu verloren wirkt.
  • Kontaktdaten. Platziert der Bewerber seine Kontaktdaten auf dem Deckblatt, kann der Personaler schnell und unkompliziert darauf zurückgreifen. Zu den Kontaktdaten gehören der vollständige Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse.
  • Anlagenverzeichnis. Im unteren Bereich des Deckblattes kann der Bewerber außerdem ein Inhaltsverzeichnis seiner Bewerbungsmappe einbetten. Ein solches Inhaltsverzeichnis enthält jedoch keine Seitenzahlen und auch das Anschreiben wird nicht genannt, da sich dieses ja nicht in der Bewerbungsmappe befindet, sondern nur lose beigelegt wird. Enthält die Bewerbungsmappe nur wenige Zeugnisse und Nachweise, sollte der Bewerber aber auf eine Inhaltsangabe verzichten.
  • Weitere mögliche Bestandteile. Neben diesen typischen Bestandteilen kann der Bewerber seinem Deckblatt eine besondere Note geben, indem er darauf eher ungewöhnliche Elemente platziert. Hierzu gehören beispielsweise ein Kurzprofil mit Angabe seines Berufes oder seiner Titel, eine Auflistung seiner Kernkompetenzen oder auch ein passendes Zitat.